Rechtliche Hinweise zum Hundeausführen in der freien Natur

20.8.2019

Damit Sie die Schönheiten der Natur genießen und sich erholen können - aber nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen!

Was sollten Sie allgemein wissen?

Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich betreten (Art. 27 Abs. 1 und 2 BayNatSchG). Dieses so genannte Betretungsrecht gilt nur für Betätigungen im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, die dem Naturgenuss und der Erholung dienen. Betätigungen, die primär wirtschaftlichen oder ausschließlich sportlichen Interessen wie etwa bei Wettkämpfen dienen, werden dagegen nicht vom Betretungsrecht umfasst; für diese ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten erforderlich. Das Betretungsrecht schließt auch das Hundeausführen ein.

Wo dürfen Sie in der Regel Hunde ausführen?

Auf nach der StVO beschilderten öffentlichen Straßen und Wegen sowie Privatwegen in der freien Natur ohne Beschränkung für Fußgänger,
auf nicht nach der StVO beschilderten, aber öffentlich benutzten Privatwegen in der freien Natur 
auf landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen (Art. 27 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG),
auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Nutzzeit (Art. 27 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG),
im Wald (Art. 27 Abs. 1 BayNatSchG),
in Jagdrevieren, wenn die Hunde unter Aufsicht sind, also der Einwirkung ihres Besitzers unterstehen.

Wo dürfen Sie nicht Hunde ausführen?

Auf nach der StVO beschilderten öffentlichen Straßen und Wegen sowie Privatwegen in der freien Natur mit Verbot für Fußgänger (auch auf Sonderwegen für Radfahrer oder Reiter),
auf nicht nach der StVO beschilderten, aber durch den Grundstücksberechtigten gesperrten Privatwegen in der freien Natur (Art. 27 Abs. 3 BayNatSchG) ohne dessen Zustimmung,
auf Wegen und Flächen in Schutzgebieten oder Bereichen mit behördlichen Beschränkungen für das Betreten (§ 22ff. BNatSchG, Art. 12ff., Art. 31 BayNatSchG, Art. 21 BayJG),
auf vom Grundstücksberechtigten gesperrten Flächen in der freien Natur (Art. 27 Abs. 3 BayNatSchG) ohne dessen Zustimmung,
auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzzeit (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG) ohne Zustimmung des Grundstücksberechtigten,
in gesperrten Forstkulturen oder Forstpflanzgärten (Art. 57 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG),
in Jagdrevieren, wenn die Hunde unbeaufsichtigt freilaufen gelassen werden (Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 BayJG).

Wo müssen Sie Hunde an der Leine führen?

in Naturschutzgebieten und Nationalparken mit Leinenzwang nach der Schutzgebietsverordnung (§§ 23 Abs. 2, 24 Abs. 3 BNatSchG),
in Gebieten mit Leinenzwang im Rahmen einer behördlichen Beschränkung der Erholung (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG),
auf kommunalen Grün- und Erholungsflächen mit Leinenzwang nach der Benutzungssatzung (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO, Art. 18 Abs. 1 Nr. 1 LkrO),
bei Gefahr, dass freilaufende Hunde artenschutzrechtlich besonders geschützten Tierarten nachstellen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).

Wo dürfen Hunde ihr Geschäft nicht verrichten?

Auf Wegen und Flächen in der freien Natur, auf welchen Sie ohnehin nicht Hunde ausführen dürfen,
auf kommunalen Grün- und Erholungsflächen mit entsprechendem Verbot nach der Benutzungssatzung (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO, Art. 18 Abs. 1 Nr. 1 LkrO).

Wo sollen Hunde ihr Geschäft nicht verrichten?

Auf Flächen, die der Freizeitgestaltung und Sportausübung dienen,
auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, einschließlich der Randstreifen an Straßen und Wegen,
auf Grünflächen, die häufig gemäht werden, einschließlich der Randstreifen an Straßen und Wegen.

Empfehlung:

Entfernen Sie Hundekot mit Hundeset oder Tüte und entsorgen Sie ihn in Hundetoiletten oder in Ihrer Mülltonne.
Was sollten Sie als Einzelner, mit Familie oder Bekannten beachten?
Auch beim erlaubten Ausführen und Laufenlassen von Hunden in der freien Natur hat jeder folgende Pflichten einzuhalten (Art. 26 Abs. 2 BayNatSchG):
Mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen (Grundsatz der Naturverträglichkeit),
auf die Belange der Grundstücksberechtigten Rücksicht zu nehmen (Grundsatz der Eigentümerverträglichkeit),
Naturgenuss und Erholung anderer nicht zu verhindern oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu beeinträchtigen (Grundsatz der Gemeinverträglichkeit).

Nicht erlaubt ist daher das Ausführen und Laufenlassen von Hunden in der freien Natur, wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden. Dies ist dann der Fall, wenn ein Hundebesitzer es zulässt,
dass sein frei laufender Hund dem Wild oder geschützten Tierarten nachstellt,
dass sein Hund wiederholt auf einem bestimmten Grundstück seinen Kot ablegt und damit das Grundstück verunreinigt.

1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Tannäcker"

5.4.2018

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb von geschlossenen Ortsgebieten seit 01.01.2017 verboten

Am 20.12.2016 hat die Bayerische Staatsregierung die Bayerische Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) erlassen, die zum größten Teil am 01.01.2017 in Kraft getreten ist.

Mit § 3a BayLuftV wird auch die Verordnung zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (PflAbfV) in der Fassung vom 13.03.1984 (BayGVBl S. 100) geändert. Die Änderungen dienen überwiegend der Anpassung der Bayerischen Pflanzenabfall-Verordnung an den aktuellen Stand des Abfallrechts auf Bundes- und Landesebene und einer stringenderen Fassung der Normen.

Mit § 3a Nr. 4 Buchst, b BayLuftV werden § 4 Abs. 3 und Abs. 4 PflAbfV aufgehoben. Damit besteht ab 01. 01.2017 die Möglichkeit nicht mehr, dass die Gemeinde durch eine Verordnung das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulassen kann. 

Künftig dürfen nach dem geänderten § 4 Abs. 2 PflAbfV nur noch pflanzliche Abfälle aus Privatgärten und Parkanlagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden.

Somit ist seit 01.01.2017 das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der zusammenhängend bebauten Ortsgebieten verboten.

Folgende Einrichtungen nehmen diese Abfälle entgegen:

  • Kompostieranlagen
  • Wertstoffhof gegen Gebühr
  • 2x jährliche Grünabfallsammlung

Radio Charivari Muntermacher Tour 2016 in Neustadt - ein voller Erfolg

Unglaubliche Stimmung & großer Zusammenhalt:

Neustadt, Erlach & die umliegenden Gemeinden feiern Karneval im Mai

Neustadt a.Main, 16.5.2016

Wahnsinn! Man blickte entweder in ungläubige oder aber in vollkommen verzückte und glückliche Gesichter. Mit fast 500 Menschen aus Neustadt, Erlach und den Gemeinden aus dem Umkreis hatten die Neuschter die Wette der Radio Charivari Muntermacher Tour 2016 am Freitag, 13.5.2016, um Schlag 12.00 Uhr dann letztendlich doch "locker" erfüllt.

Ab 6.15 Uhr in der Früh waren zahlreiche Helfer auf dem Turnhallenparkplatz auf den Beinen, um den musikalischen Hinweis aus der Vorwoche hoffentlich richtig zu deuten und in Taten ummünzen zu können: mit dem Barry Manilow Song "Copacabana" gab es scheinbar offensichtliche Tendenzen. Eine WhatsApp-Gruppe von zeitweise über 70 Mitgliedern hat sich eine Woche lang sehr konstruktiv und diszipliniert Gedanken gemacht was man wie gemeinsam auf die Beine stellen könnte.

Und dann wurde um 7.12 Uhr die Stadtwette offiziell verkündet. Insgesamt wollten die beiden Muntermacher Dany und Daniel folgende Punkte erfüllt wissen in ihrer Aufgabenstellung:

  • einen echten Karnevalsumzug mit mindestens vier Wagen
  • Sambatänzerinnen und Sambatrommler 
  • den Strand der Copacabana 
  • eine Cocktailbar
  • der Musikverein spielt das Lied „Copacabana“ von Barry Manilow
  • und 250 Faschingsverrückte

Ja, das war es was die faschingsverrückten Neuschter und Erlier sich erhofft hatten!

Schnell wurden die wichtigsten Punkte vor dem Wohnmobil der Muntermacher gemeinsam abgestimmt - und dann auf zum Wagen bauen, Sand besorgen, Strandbar zimmern und herbeischaffen von Kostümen und Utensilien aller Art. Sogar eine Sambatruppe wurde im Vorfeld kontaktiert und nach Neustadt eingeladen.
Jeder hat versucht seine Freunde, Bekannten, Kollegen und sonstige Menschen zu mobilisieren - damit es am Ende auch ja nicht an der magischen Grenze von 250 Narren scheitern würde.

Dabei wurden die Anwesenden vormittags von der Schulband der Realschule Lohr mit Live-Musik unterhalten. Ein herzliches Dankeschön an die Verantwortlichen und Aktiven!

Kurz vor 12 Uhr Mittag war es dann soweit: alles hat perfekt geklappt, alles wurde erfüllt.
Eine wunderbare Gemeinschaftsaktion.

  

 

Wie erwähnt wurden alle Punkte aus der Wette erfüllt und somit gingen am Ende EUR 3000,- in die Gemeindekasse. Diese Summe wird aufgeteilt auf die örtlichen Vereine und auch auf den Verein "Hoffnung schenken" für die Unterstützung der kleinen Lotta aus Wombach.

Am Nachmittag konnten dann ab 17.00 Uhr alle Schaffer & Narren den tollen Tag im kostenlosen Biergarten bis in den späten Abend hinein mit Würstchen und Bier ausklingen lassen.

Über den gesamten Tag hinweg wurden viele Bilder geschossen und auch einige Videos gedreht.
Hier findet sich eine erste Auswahl (mehr werden noch folgen):

Nochmals ein herzliches Dankeschön an alle Mitmachenden aus Neustadt, Erlach, Robenbach, Wombach, Rothenfels, Lohr, Marktheidenfeld und allen anderen unterstützenden Gemeinden und Organisationen.

Ihr seid Spitze!

 

Gemeinde - Aktuelles

Information zur Ortsumgehung Neustadt a.Main

Neustadt a.Main, 22.7.2014

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der einstimmige Beschluss des Gemeinderats zur Feststellung der Notwendigkeit einer Ortsumgehung in Neustadt a.Main und die darauf folgende Darstellung in Presse hat leider für etwas Unruhe, teilweise gar Angst bei einigen unserer Ortsbürger gesorgt.

Diese ist völlig unbegründet.

Um hierzu einiges einmal richtigzustellen, fasse ich nochmals den derzeitigen Stand zusammen:

1. Bei dem am 10.07.14 erneut gefassten Beschluss handelt es sich lediglich um die Feststellung, dass für Neustadt a.Main eine Umgehungsstraße zwingend notwendig ist. 

Ein tägliches Aufkommen von durchschnittlich 7.500 Fahrzeugen - wobei es sich hierbei um einen großen prozentualen Anteil an Lastkraftwagen handelt - ist doppelt so hoch, wie das einer vergleichbaren durchschnittlichen bayerischen Gemeinde an einer Staatsstraße.

Durch die hohe Verkehrsbelastung sind nicht nur die direkt an der Hauptstraße anliegenden Anwohner betroffen, sondern alle Neustädter und auch viele Erlacher. Täglich müssen sämtliche Schüler - egal ob sie die Schulen in Lohr oder Marktheidenfeld besuchen - die Hauptstraße an der sehr unübersichtlichen Stelle an der Kirchenmauer im Dorf queren. Das gleiche gilt für die Schüler in der Siedlung. 
Was das heißt, wissen auch die Eltern, die ihre Kinder täglich in den Kindergarten bringen, obwohl zu dieser Zeit sicherlich schon nicht mehr ein so hohes Verkehrsaufkommen herrscht, wie in der Zeit bis 8 Uhr.
Teilweise ist der Verkehr in der Zeit von 6 bis 8 Uhr so hoch, dass man zum Abbiegen Richtung Lohr schon einmal mehrere Minuten warten muss, bis man eine Lücke findet, um in den dichten Verkehr einfädeln zu können.

Des Weiteren hat Neustadt auch eine große Bedeutung für die zukünftige Verkehrsführung des Landkreises. Mit einer Ortsumgehung würde Neustadt als letzte Gemeinde die durchgehende Verbindung Richtung Wertheim schließen.

2. Bisher gibt es noch keine konkreten Planungen zur Trassenführung. Deshalb können auch zum Thema Lärmschutz und anderen interessanten Planungsdetails noch keinerlei Angaben gemacht werden. 
In den nächsten Tagen findet deshalb zunächst ein Gespräch mit dem Leiter des staatlichen Bauamts, Herrn Dr. Fuchs, in Würzburg statt. Hierbei möchte ich mich über den aktuellen Stand der Planungen informieren, falls es hier überhaupt schon konkretere Pläne gibt. Der Gemeinde liegt bisher lediglich der in der Gemeinderatssitzung am 10.07.14 vorgestellte Planentwurf aus dem Jahr 1997 vor. Inwieweit dieser noch Gültigkeit hat bzw. Planungen überhaupt schon weiterverfolgt wurden, soll hierbei erörtert werden.

Auch wurde in der Gemeinderatssitzung nochmals verdeutlicht, dass, bevor überhaupt an einen Bau zu denken ist, die Umgehungsstraße mit Hochwasserschutz in Hafenlohr abzuschließen ist. Dies wird, nach heutigem Stand, voraussichtlich erst in Jahr 2020 der Fall sein. 

Sobald wir in Neustadt in die konkrete Planungsphase eintreten, werden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger an diesem Planungsprozess beteiligen und wenn dann konkretere Entwürfe vorliegen, werden diese selbstverständlich noch einmal in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Dies soll nach Möglichkeit persönlich durch den Leiter des staatl. Bauamts, Herrn Dr. Fuchs, erfolgen.

Dass plötzlich und unerwartet auf Erlacher Seite so große Bedenken und die Vorurteile gegen die dringend notwendige Umgehungsstraße in Neustadt aufgekommen sind, ist daher völlig unbegründet. Mit dem Thema hat sich der Gemeinderat bereits in der letzten Wahlperiode ausgiebig befasst und immer wieder seinen Willen zur schnellen Umsetzung bekundet. Von den Kandidaten des aktuellen Gemeinderates wurde dieses Thema ebenfalls bereits vor der Wahl offen zur Sprache gebracht. Wir setzten uns nun für eine relativ zügige Umsetzung der bereits wiederholt beschlossenen Umgehungsstraße ein. 

Auch wurde meinerseits von Anfang an zugesagt, dass bei solchen Vorhaben, die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an beteiligt und informiert werden. Dies gilt auch weiterhin und wurde bisher auch so umgesetzt. Sämtliche Gemeinderatssitzungen, die sich mit dem Thema Umgehungsstraße befassten, (dies waren bisher zwei, am 05.06.14 und 10.07.14) wurden öffentlich abgehalten. Sämtliche Fragen, die in den letzten Tagen an mich herangetragen wurden oder im Ort kursierten, wurden in diesen Sitzungen ausführlich erörtert. Dies war sicherlich auch der Grund dafür, dass der Beschluss des Gemeinderats zur Feststellung der Notwendigkeit der Umgehungsstraße einstimmig (13:0) getroffen wurde.

Zudem ist noch anzumerken, dass die Ortsumgehung nicht alleine in der Hand der Gemeinde liegt, da es sich hierbei um eine staatliche Aufgabe handelt. Wir hoffen, dass wir mit unserem klaren Beschluss einen möglichen Baubeginn etwas forcieren konnten, bei einer Ablehnung hätten wir aber den Bau einer Umgehungsstraße aufgrund der Notwendigkeit langfristig auch nicht verhindern können. Wenn wir jedoch von Beginn an mit ins Boot genommen werden wollen und auch dementsprechend Wünsche und Anregungen in die Planung einbringen möchten, müssen wir von Beginn an mit am Ball bleiben.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich kann nur noch einmal an Sie alle appellieren, künftig Probleme, Fragen und Wünsche, nicht nur hinsichtlich der Umgehungsstraße, offen anzusprechen. Hierzu haben Sie direkt über meine Person per E-Mail, telefonisch oder am besten persönlich in der Bürgermeistersprechstunde Gelegenheit. Ich nehme mir gerne Zeit für Ihre Anliegen. 
Ausführliche und aktuelle Informationen erhalten Sie auch in den öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Die Termine stehen jeweils im Boten. Die aktuellen Tagesordnungspunkte finden Sie zudem ca. eine Woche vor der Sitzung auf unserer Homepage, an den Anschlagtafeln der Gemeinde an der Gemeindekanzlei in Erlach bzw. der ehemaligen Schule in Neustadt sowie in der Tagespresse.

Seien Sie sich sicher, dass gerade das Thema Umgehungsstraße betreffend, wir die Belange aller, die der Neustädter wie auch die der Erlacher Bürger, gleichermaßen ernst nehmen. Und: Nutzen Sie doch einmal einen schönen Augusttag und besuchen Sie Zimmern. Lauschen Sie, aber bitte völlig objektiv und unvoreingenommen, der Umgehungsstraße in Rothenfels. Wenn Sie nicht daran denken, werden Sie diese nicht einmal wahrnehmen.

Ich hoffe, Ihnen hiermit etwas die Angst genommen zu haben und Wünsche Ihnen allen noch schöne und sonnige Sommertage!

Ihr Erster Bürgermeister
Stephan Morgenroth